Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefon: 06261-4022

Internetrecht – Welt-Weit-Wachsam

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Engelhardt

Internetrecht oder Onlinerecht dienen als Oberbegriffe für alle rechtlichen Probleme, die aus der Verwendung des Internet entstehen können. Es ist kein eigenes klassisches Rechtsgebiet wie Strafrecht, Zivilrecht oder öffentliches Recht. Vielmehr ist es eine Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Nutzung des World Wide Web. Auch wenn es heute noch mancher Nutzer glaubt – das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn es scheinbare Anonymität bietet und grenzüberschreitende Handel oder das Ersteigern von Waren und Dienstleistungen ermöglicht.

Unsere Kanzlei hat einen besonderen Schwerpunkt im Internetrecht. Nur wer sich an die Geschwindigkeit und Dynamik des weltumspannenden Netzes mit seinen Technologieschüben anpasst, kann auf die veränderten Umgebungsbedingungen richtig reagieren. Das ist für den Laien kaum überschaubar. Und weil im Internet die Klassische Trennung zwischen Konsument und Dienstanbieter verwischt, ist rechtliche Unterstützung oft dringend angeraten. Nicht umsonst haben es sich einige ‚Spezialisten‘ zur Aufgabe gemacht, Internetanbieter aus den unterschiedlichsten Gründen gebührenpflichtig abzumahnen.

Ein Quell regelmäßiger Auseinandersetzungen ist daneben der gesamte Bereich des Handels – von der Internetauktion bis zu Shops und Tauschbörsen. Hier geht es – wie im normalen Leben – oft um Lieferung, Abnahme, Zahlung und Mängelfreiheit. Aber es geht auch darum, ob und ggf. wann überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Verträge, die zwischen den Parteien im Netz per e-mail abgeschlossen werden, verwandeln Willenserklärungen während der Übertragung in elektronische Bits und Bytes. Daher wird es schwierig, die Identität einer Person bei der Kontaktaufnahme im Netz sicher zu verifizieren. Die übermittelte Identität basiert zunächst allein auf der Behauptung des Absenders. Damit sind weder der Vertragspartner noch dessen Rechtsfähigkeit zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses sichergestellt, denn es ist kaum nachzuweisen, wer den Computer zur Datenübertragung genutzt hat.

Bei der rechtlichen Einordnung von e-mails sind Vergleiche mit der Kommunikation per Telefon oder Fax kaum möglich, obwohl auch hier der Austausch elektronisch verschlüsselter Willenserklärungen vorliegt.

Diese wenigen Beispiele sollen Ihnen aufzeigen, dass das Internetrecht keineswegs trivial ist. Nutzen Sie unsere Erfahrungen – auch wenn Sie eine vermeintlich unbegründete Abmahnung erhalten.

Typische Bereiche, bei denen wir unsere Mandanten unterstützen:

  • E-Commerce
  • Handelsrecht
  • Internethandel
  • Fernabsatzgesetz
  • Telemediengesetz
  • Urheberrecht
  • Medienstaatsvertrag
  • Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Strafrecht
  • Domainrecht