Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefon: 06261-4022
Previous slide
Next slide

Reiserecht – wenn die schönsten Wochen des Jahres zum teuren Ärgernis werden

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Engelhardt

Eigentlich soll der Urlaub ja dazu dienen, sich vom Alltag zu erholen – was auch immer sich der einzelne darunter vorstellt. Und genau hier beginnen viele Auseinandersetzungen, denn Reiseveranstalter oder Dienstleister beschreiben mitunter Reiseeigenschaften, die sich nicht mit der Realität decken. Oder es kommt zu Abweichungen in der gebuchten Hotelkategorie. Oder der Katalogbegriff „zentrale Lage“ ist eine schmeichelnde Umschreibung für die Lage zwischen Bahnlinie und Hauptverkehrsstraße. Oder die neue Ferienanlage ist so neu, dass sie noch nicht einmal im Ganzen fertig gestellt ist. Diese wenigen plakativen Beispiele sollen nur aufzeigen, worum es häufig im Reiserecht geht.

Neben dem Schaden durch mangelnde Erholung oder Abweichungen von den zugesicherten Eigenschaften entsteht ein weiterer Schaden meist auch dadurch, dass die Anzahl der Urlaubstage für die meisten Menschen begrenzt ist, und sich daher eine Reise nicht einfach unter anderen Voraussetzungen wiederholen lässt.

Keine Angst vor großen Tieren
Unter diese Überschrift möchten wir unsere Dienste stellen und meinen damit nicht potenzielle Gefahren bei einer Safari, sondern die übermächtig erscheinenden Reiseveranstalter, die ihren geschädigten Kunden oft große Rechtsabteilungen gegenüberstellen, um sie damit einzuschüchtern. Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrungen im Bereich Reiserecht und bietet Ihnen professionelle Hilfe, wenn Sie meinen, im Urlaub auf irgendeine Weise geschädigt worden zu sein.

Wenn es um den Ersatz des entstandenen Schadens geht, kommt zwar häufig die so genannte Frankfurter Tabelle zum Einsatz. Allerdings sind die Sätze für eine Reisepreisminderung nicht bindend. Zu den Erfahrungen und Kenntnissen unserer Kanzlei gehört daher die einschlägige Rechtsprechung. Wer hier die richtigen, vergleichbaren Verfahren zitieren kann, punktet bei den Reiseveranstaltern meist eher als ein Laie, der aus der Frankfurter Tabelle zitiert.

Typische Bereiche des Reiserechts:

  • Reisevertrag
  • Reiseveranstalter
  • Reisemängel
  • Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit
  • Minderung des Reisepreises
  • Pauschalreise
  • Ferienhaus
  • Ferienwohnung
  • Reiseprozess
  • Frankfurter Tabelle
  • Reisegepäck
  • Verspätungsschaden beim Flug