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Nachbarschaftsrecht

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jens Deumig – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Nachbarrecht ist ein Teil des Sachenrechts. Es besteht aus all den Rechtsnormen, die das Recht des Eigentümers, mit seinem Eigentum frei und nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, regeln, aber auch einschränken.

Im Nachbarschaftsrecht geht es demnach um eigentumsschützende Vorschriften unter Berücksichtigung der angrenzenden Grundstücksflächen des Nachbarn und der damit verbundenen Rechte. Hierbei müssen die beiderseitigen und wechselseitigen  Interessen der Eigentümer der angrenzenden Grundstücksflächen berücksichtigt werden.

Das Nachbarrecht ist geregelt in §§ 903 ff. BGB und wird durch die Ausführungsgesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (AGBGB) ergänzt. Auf Landesebene bestehen in vielen Bundesländern öffentlich-rechtliche Normen für die Einhaltung der jeweilig landesspezifisch einzuhaltenden nachbarrechtlichen Besonderheiten.

Der Tätigkeitsumfang umfasst unter anderem nachfolgende Bereiche des Nachbarschaftsrechts:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei:
    • Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche etc.
    • Besitzstörung
  • Unterlassungsansprüche bei Störungen durch den Grundstücksnachbarn