Viele Haftpflichtversicherungen bieten nach Verkehrsunfällen Unfallgeschädigten mittlerweile ein sogenanntes Schadensmanagement an. Dabei melden sich die Versicherungen telefonisch bei den Unfallgeschädigten oft schon kurze Zeit nach dem Unfall und versprechen eine schnelle und unkomplizierte Regulierung des Unfallschadens.
Hier ist nach Meinung vieler Experten äußerste Vorsicht geboten. Denn es liegt auf der Hand, dass hierbei das Interesse der Versicherungen an einer möglichst kostengünstigen Schadensabwicklung im Vordergrund steht und nicht etwa die Rechte des Unfallgeschädigten.
Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Falle eines Verkehrsunfalles zu verhalten hat und welche Rechte dem Geschädigten zustehen, damit einer Benachteiligung vorgebeugt werden kann. Denn nur allzu oft sparen die Versicherungen auf Kosten der Geschädigten.
Unmittelbar nach einem Unfall sollten keinesfalls voreilige Aussagen gegenüber der Polizei oder Erklärungen gegenüber dem Unfallgegner abgegeben werden. Insbesondere sollte ein Unfallbeteiligter keinesfalls ein Schuldanerkenntnis abgeben, selbst dann nicht, wenn er sich zunächst schuldig fühlt.
Ebenso wichtig ist es, Fotos und gegebenenfalls eine Unfallskizze anzufertigen, um Beweise zu sichern.
Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte das Recht auf freie Wahl einer Fachwerkstatt, eines unabhängigen Gutachters und eines Rechtsanwaltes. Dem Geschädigten entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten, da diese grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu tragen sind, wenn der Unfall allein vom Unfallgegner verursacht wurde. Zudem verfügt die Mehrzahl der Unfallgeschädigten über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die in der Regel für die Kosten der Rechtsberatung aufkommt.
Der Geschädigte sollte möglichst keine Abtretungserklärung (z.B. bei der Werkstatt, dem Sachverständigen, dem Abschlepp- oder Mietwagenunternehmen) unterzeichnen oder zumindest darauf bestehen, dass die Abtretungserklärung nicht direkt an die Versicherung des Unfallgegners geschickt wird, sondern dass sich z.B. die betreffende Werkstatt mit dem vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung setzt, damit dieser die Schadensregulierung im Interesse des Unfallopfers durchführen kann.
Denn viele Einzelfragen der Schadensregulierung, wie z.B. die Geltendmachung von Nutzungsausfall oder einer Wertminderung, sowie beispielsweise beim Personenschaden das Schmerzensgeld, sowie die Geltendmachung eines Haushaltsführungs- oder Verdienstschadens sind vom Geschädigten ohne kompetente und unabhängige Rechtsberatung nicht zu bewältigen. Auf solche speziellen Ansprüche wird die gegnerische Versicherung den Unfallgeschädigten aus ersichtlichen Gründen auch nicht hinweisen.
Es kann deshalb nur jedem Unfallgeschädigten empfohlen werden, sich für die Schadensregulierung insbesondere nicht in die Hände der Versicherung des Unfallverursachers zu begeben, sondern möglichst unverzüglich Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuholen. Dies gilt umso mehr, wenn bei dem Unfall auch ein Personenschaden entstanden ist. In diesem Fall empfiehlt es sich zusätzlich, sich möglichst unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben, damit neben der Behandlung auch die unfallbedingten Verletzungen dokumentiert und die entsprechenden Beweise insoweit gesichert werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Deumig hat die wichtigsten Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall in einer handlichen Broschüre im Format eines Kfz-Scheins zusammengefasst, die kostenlos in der Kanzlei abgeholt und ins Handschuhfach zu den Autopapieren gelegt werden kann.
Mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Jens Deumig
Fachanwalt für Verkehrsrecht