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Mindestunterhalt für die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes

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Der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes steht gegenüber dem Kindesvater ein Mindestunterhaltsbedarf von gegenwärtig 770,00 EUR monatlich als so genanntes Existenzminimum zu. Im Gegensatz zu verheirateten oder geschiedenen Eltern bemisst sich der Bedarf der Mutter nicht unter anderem auch nach dem Einkommen des Kindesvaters. Die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ist vielmehr so zu stellen, wie sie stünde, wenn das gemeinsame Kind nicht geboren wäre.

Der Unterhaltsbedarf entspricht dem Einkommen, welches sie vor der Geburt des gemeinsamen Kindes erzielt hat. Der BGH hat nunmehr jedoch in seiner Entscheidung vom 16.12.2009 entschieden, dass der Kindesmutter zumindest einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums von gegenwärtig 770,00 EUR als unterste Grenze zuzubilligen ist.

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