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Europäischer Gerichtshof stärkt unverheirateten Vätern den Rücken

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Nach der derzeit in Deutschland geltenden Rechtslage können unverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht nur dann erhalten, wenn sie nach der Geburt des Kindes heiraten oder die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt. Ansonsten verbleibt das gemeinsame Sorgerecht bei der Mutter mit der Folge, dass der Kindesvater bei der Erziehung seines Kindes kein Mitspracherecht hat. Unverheiratete Väter werden somit anders behandelt als Mütter oder in anderen Fällen verheiratete Väter. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs verstößt dies gegen das Diskriminierungsverbot und die europäische Menschenrechtskonvention.

Solange jedoch Bundesregierung und Bundestag keine Gesetzesänderung beschließen, wird es zunächst dabei verbleiben, dass unverheiratete Väter auch weiterhin auf das Wohlwollen der Mütter angewiesen sind.

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