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Ab 01.01.2010 neue Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt

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Zum 01.01.2010 sind die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Mit der Anhebung der Tabellensätze wurde eine wesentliche Änderung zur Berechnung des Kindesunterhaltes vorgenommen. Die neue Düsseldorfer Tabelle geht nunmehr nicht mehr von einer vierköpfigen, sondern nur noch von einer dreiköpfigen Familie aus, nämlich zwei Unterhaltsberechtigte und ein Unterhaltspflichtiger. Sind mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, sind entsprechende Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in die nächst niedrigere bzw. höhere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen. Dadurch soll eine Entlastung der Unterhaltsverpflichteten erreicht werden.

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